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AGB

  1. Geltungsbereich

    Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen der SimiTec erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SimiTec als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens SimiTec nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich SimiTec anzuzeigen.

  2. Lieferung und Versand

    Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von SimiTec genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die SimiTec eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl SimiTec diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird SimiTec an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von SimiTec nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er SimiTec nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn SimiTec nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von SimiTec liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare bzw. entdeckte Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich SimiTec anzuzeigen. Verliert SimiTec aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Vorlieferanten, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von SimiTec verlässt. SimiTec ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen.

  3. Zahlungsbedingungen und Preise

    Alle Rechnungsbeträge von SimiTec sind sofort fällig und bis zum dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zahlbar. Nach Ablauf gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei SimiTec. Im Verzugsfalle ist SimiTec berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SimiTec berechtigt, ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB zu berechnen.
    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Für alle Preise ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von SimiTec maßgeblich. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, soweit der Vertragspartner Verbraucher ist, bzw. sechs Wochen, soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise so ist SimiTec berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, soweit die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertragsschluss und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

  4. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von SimiTec aus dem Vertrag mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von SimiTec. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit nicht SimiTec gehörenden Waren erwirbt SimiTec Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für SimiTec als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne SimiTec zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von SimiTec im Sinne der vorstehenden Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von SimiTec stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und SimiTec auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an SimiTec abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde SimiTec unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von SimiTec unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und SimiTec dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde SimiTec bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, SimiTec alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
    Darüber hinaus gilt bei Verwendung dieser Bedingungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen folgendes:
    Das Eigentum an gelieferter Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser die gesamten Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit SimiTec beglichen hat. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, nicht jedoch zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.
    SimiTec haftet für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SimiTec nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet SimiTec nicht. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche unmittelbare Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. vertragstypisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines Leistungshindernisses bei Vertragsschluss auf Seiten von SimiTec.
    Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet SimiTec insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 1.500,00. SimiTec haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden, es sei denn, SimiTec hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. SimiTec haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten aus Datenmaterial, das vom Kunden in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Hat er dies unterlassen, entfällt jegliche Haftung durch SimiTec, egal aus welchem Grund.
    Eine Haftung für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit wegen der Übernahme von Garantien, wegen Arglist, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts unberührt.

  5. Gewährleistung

    SimiTec gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von SimiTec nicht, es sei denn, es ist schriftlich vereinbart.
    Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit der Kunde Verbraucher ist, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, l Jahr ab Ablieferung der Ware.
    Tritt ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich SimiTec schriftlich anzuzeigen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind konkrete Angaben hinsichtlich des aufgetretenen Mangels zu machen. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
    Ist die Ware mangelhaft, so erfolgt die Mängelbeseitigung zunächst nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach Wahl von SimiTec. Bleiben Nachbesserungsversuche von SimiTec erfolglos, wobei hinsichtlich des gleichen Mangels zwei Nachbesserungsversuche zulässig sind, oder bietet SimiTec keine mangelfreie Ersatzlieferung an, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
    Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Reparaturen und Veränderungen von nicht autorisierten Dritten oder Bedienungsfehler entstehen sowie nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde Nachbesserungen verweigert oder ohne Zustimmung von SimiTec Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. SimiTec kann im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme und Komponenten (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen.
    Die Gewährleistungsregelungen dieses Abschnitts finden entsprechende Anwendung auf werkvertragliche Leistungen, die SimiTec gegenüber dem Kunden erbringt Für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich.

  6. Vertraulichkeit

    SimiTec und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite auf unbestimmte Zeit geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

  7. Sonstiges

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung dasjenige, was dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
    Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie von SimiTec schriftlich bestätigt werden.
    Der Kunde kann seine Rechte aus seiner Geschäftsbeziehung mit SimiTec nur mit schriftlicher Einwilligung von SimiTec abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
    Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden sowie für Lieferungen und Leistungen von SimiTec, mit Ausnahme etwaiger von SimiTec beim Kunden vereinbarungsgemäß vor Ort zu erbringender Leistungen, ist der Sitz von SimiTec.
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten Nürtingen, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
    Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.